Um den Forderungen der Berufsgenossenschaften nachzukommen, und im Falle eines Unfalles rechtssicher zu sein, bedarf es regelmäßiger Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Schulungsprotokollen etc.

Gern übernehmen wir für Sie diese Aufgaben
während Sie sich Ihrem Kerngeschäft widmen können.

Schulungen in Ihrem Hause
Bundesweit ab 10 Teilnehmern.

! Keine Anfahrtskosten !

Unser günstiges Angebot wird sie überzeugen.

Ausbildung von Staplerfahrern

  • Die Ausbildung erfolgt nach BGV D27, BGV A1 und anhand der BGG 925

  • Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit anschließender Prüfung.

  • Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat und einen Fahrausweis (im Preis enthalten).

  • Der Fahrausweis berechtigt zum Steuern aller Flurförderzeuge mit vorausgehender Typeneinweisung und schriftlicher Beauftragung. Er ist europaweit gültig.

  • Preis auf Anfrage.

Fordern Sie unsere Preisliste an: per E-Mail:
kontakt@ausbildung-fs.de


Jährliche Sicherheitsunterweisung von Staplerfahrern nach BGV A1

  • Die jährliche Sicherheitsunterweisung besteht aus einem betriebsbezogenen, einem gerätebezogenen und einem verhaltensbezogenen Teil. Sie findet deshalb idealerweise in Ihrem Unternehmen statt.

  • Sie ist spezifisch auf Ihren Betrieb, ihre Mitarbeiter und Ihre Flurförderzeuge abgestimmt.

  • Dauer nach Absprache.

  • Der Unternehmer erhält ein Unterweisungsprotokoll.

  • Preis auf Anfrage.

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Unterweisung an Mitgänger- Flurförderzeugen BGV D27 §7 (2)

Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger- Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Der Auftrag hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
  • Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Mitgänger- Flurförderzeugen.

  • Dauer nach Absprache.

  • Der Unternehmer erhält ein Unterweisungsprotokoll.

  • Preis auf Anfrage.

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Erstellung von Betriebsanweisungen

Der Unternehmer ist verpflichtet Betriebsanweisungen zu erstellen, diese müssen jedem Mitarbeiter zugänglich
gemacht werden.

Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen zu folgenden Themen:
  • Umgang mit Flurförderzeugen

  • Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen

  • Verhalten in Schmalgängen

  • Innerbetrieblicher Staplerverkehr (Verkehrswege)

  • Wechseln und Laden von Staplerbatterien

  • Wechseln von Treibgasflaschen

  • Lagerung von Treibgasflaschen

  • Sondereinsätze (Verwendung von Arbeitsbühnen, Verziehen von Anhängern etc.)

  • Preis auf Anfrage.

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Erstellung von „schriftlichen Beauftragungen für Staplerfahrer“

Laut BGV D27 §7 (3) dürfen Versicherte nur Flurförderzeuge steuern, wenn sie vom Unternehmer beauftragt worden sind. Die Beauftragung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung dieser Beauftragungen.

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Quelle:
Linde M.H.