Um den Forderungen der Berufsgenossenschaften
nachzukommen, und im Falle eines Unfalles
rechtssicher zu sein, bedarf es regelmäßiger
Unterweisungen, Betriebsanweisungen,
Schulungsprotokollen etc.
Gern übernehmen wir für Sie diese Aufgaben
während Sie sich Ihrem Kerngeschäft widmen können.
Schulungen in Ihrem Hause
Bundesweit ab 10 Teilnehmern.
! Keine Anfahrtskosten !
Unser günstiges Angebot wird sie überzeugen.
Ausbildung von Staplerfahrern
- Die Ausbildung erfolgt nach BGV D27, BGV A1 und
anhand der BGG 925
- Die Schulung besteht aus einem theoretischen und
einem praktischen Teil mit anschließender Prüfung.
- Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung ein
Zertifikat und einen Fahrausweis (im Preis enthalten).
- Der Fahrausweis berechtigt zum Steuern aller
Flurförderzeuge mit vorausgehender Typeneinweisung
und schriftlicher Beauftragung. Er ist europaweit gültig.
- Preis auf Anfrage.
Fordern Sie unsere Preisliste an: per E-Mail:
kontakt@ausbildung-fs.de
Jährliche Sicherheitsunterweisung von
Staplerfahrern nach BGV A1
- Die jährliche Sicherheitsunterweisung besteht aus einem
betriebsbezogenen, einem gerätebezogenen und einem
verhaltensbezogenen Teil. Sie findet deshalb
idealerweise in Ihrem Unternehmen statt.
- Sie ist spezifisch auf Ihren Betrieb, ihre Mitarbeiter und
Ihre Flurförderzeuge abgestimmt.
- Dauer nach Absprache.
- Der Unternehmer erhält ein Unterweisungsprotokoll.
- Preis auf Anfrage.
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Unterweisung an Mitgänger-
Flurförderzeugen BGV D27 §7 (2)
Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-
Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und
in der Handhabung unterwiesen sind. Der Auftrag hat in
schriftlicher Form zu erfolgen.
- Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit
Mitgänger- Flurförderzeugen.
- Dauer nach Absprache.
- Der Unternehmer erhält ein Unterweisungsprotokoll.
- Preis auf Anfrage.
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Erstellung von Betriebsanweisungen
Der Unternehmer ist verpflichtet Betriebsanweisungen zu
erstellen, diese müssen jedem Mitarbeiter zugänglich
gemacht werden.
Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen zu folgenden
Themen:
- Umgang mit Flurförderzeugen
- Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen
- Verhalten in Schmalgängen
- Innerbetrieblicher Staplerverkehr (Verkehrswege)
- Wechseln und Laden von Staplerbatterien
- Wechseln von Treibgasflaschen
- Lagerung von Treibgasflaschen
- Sondereinsätze (Verwendung von Arbeitsbühnen,
Verziehen von Anhängern etc.)
- Preis auf Anfrage.
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Erstellung von „schriftlichen Beauftragungen für Staplerfahrer“
Laut BGV D27 §7 (3) dürfen Versicherte nur Flurförderzeuge
steuern, wenn sie vom Unternehmer beauftragt worden sind.
Die Beauftragung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung dieser Beauftragungen.
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