Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
„Ausbildung für
Flurförderzeuge Südheide“
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage
aller Verträge zwischen der Firma „Ausbildung für
Flurförderzeuge Südheide“ kurz AFS und ihrer Kunden über
das Erbringen von Lehrgangsleistungen. Andere
Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
Zustandekommen eines Vertrages
Preise, Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen
sind zum Zeitpunkt der Anmeldung im jeweiligen Angebot der
AFS aufgeführt. Alle Seminaranmeldungen müssen online oder
schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des
Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im
eigenen Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in
gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt. Der Vertrag
kommt mit dem Eingang der Einladung oder der Bestätigung
beim Kunden zustande.
Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingung
Die Preise über Leistungen sind dem jeweils gültigen Angebot
zu entnehmen, oder nachzufragen.
Der Kunde kann auf Verlangen eine komplette Kostenübersicht
erhalten.
Der Privat-Kunde kann an der Ausbildung nur teilnehmen,
wenn er zum Ausbildungstermin die Gebühren komplett
überwiesen hat oder bar bezahlt.
Der Firmen-Kunde bekommt nach der Ausbildung oder
sonstiger Leistung eine Rechnung zugesandt, die spätestens
am 7. Tag nach Erhalt, durch Überweisung bzw. per Scheck
(V-Scheck/EC-Scheck), zu begleichen ist. Verspätete
Zahlungen werden mit Mahngebühren und Zinsen zusätzlich
belastet. Als Rechnungsabschluss gilt die Buchung der Bonität
auf dem Konto der AFS.
Die Aushändigung der Zertifikate und Fahrausweise erfolgt
nach Zahlungseingang.
Nicht in den Preisen enthalten sind Unterbringungs-, Reise-
und Verpflegungskosten für die Teilnehmer.
Der Kunde erkennt den Saldo an, wenn er nicht innerhalb von
14 Tagen widerspricht.
Schulungsunterlagen
Der AFS stellt den Teilnehmern, soweit erforderlich, Unterlagen
zur Verfügung. Diese werden den Teilnehmern im Rahmen der
Ausbildung zur persönlichen Verwendung ausgehändigt. Die
Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder
vervielfältigt, geändert, verarbeitet, verbreitet, weitergegeben
oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
Haftung
Die AFS haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder
durch Verlust oder Diebstahl von in
Schulungsräumen/Schulungsgeländen eingebrachten Sachen,
insbesondere Garderobe oder Wertgegenständen, entstehen.
Bei den von der AFS zu vertretenden Schäden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit.
Schulungs- und Terminänderungen
Die AFS behält sich vor, Lehrgänge / Seminare zeitlich oder
räumlich zu verändern und gegebenenfalls abzusagen, wenn
eine Durchführung durch besondere Umstände nicht möglich
ist. Bei Ausfall der Lehrgänge / Seminare werden
Ersatztermine angeboten. Ansprüche auf Schadenersatz
wegen der Veränderung oder Absage des Lehrganges können
daraus nicht abgeleitet und geltend gemacht werden. Der
Kunde ist berechtigt, bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn durch
schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten.
Für jeden späteren Rücktritt vom Lehrgang ist die
Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig. Maßgebend ist der
Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der AFS.
Ausbildungsnachweise / Fortbildungsnachweise und
Unterlagen (EDV)
Prüfungsbogen und Ausbildungsberichte werden durch die
AFS archiviert und 10 Jahre aufbewahrt.
Daten der Teilnehmer werden per EDV gespeichert.
Das Datensicherheitsgesetz findet entsprechend Anwendung
(Daten können nur mit dem Einverständnis des Betroffenen
weitergegeben werden).
Vor- Ort- Seminar
Findet die Schulung / das Seminar / die Unterweisung beim
Firmenkunden statt, so stellt dieser einen Schulungsraum, eine
Fläche bzw. Räumlichkeit für die praktische Ausbildung sowie
ein betriebssicheres und mit gültiger UVV Plakette versehenes
Flurförderzeug zur Verfügung.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke
herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die AFS
verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck
durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung in schriftlicher
Form anzustreben.
Stand 2011
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